Musikdiebstahl ist strafbar
Es ist eigentlich ganz einfach, Inhalte von Musik-CD’s zu kopieren oder die aktuellen Chart-Titel aus dem Internet herunterzuladen. Weder Qualitätsverluste, wie beispielsweise beim Fotokopieren, noch Softwareschäden wären die Folge. Allerdings gibt es das Urheberrecht Musik und wer beim illegalen Musikdownload erwischt wird, macht sich strafbar.
Man könnte meinen, das Internet ist für alle da und jeder kann sich uneingeschränkt bedienen. Es ist auch sehr beliebt, eine Musik-CD zu kaufen und anschließend viele Kopien für Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen zu brennen. Die meisten Menschen sind sich nicht darüber im Klaren, dass diese Handlungen gegen das Urheberrecht Musik verstoßen und bei Bekanntwerden mit harten Strafen geahndet werden.
Seit September 2003 gibt es in Deutschland das neue Urheberrecht. Darin wurde dem modernen Medium Internet erstmals besonders Rechnung getragen. Der Gesetzgeber verankerte unter anderem das Urheberrecht Musik in dem allgemeinen Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Damit macht sich jeder, der Daten, wie Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Herunterladen anbietet, ohne dazu berechtigt zu sein, strafbar. Das Knacken eines vorhandenen Kopierschutzes ist strikt verboten. Selbst Kopien für den privaten Gebrauch sind unter Umgehung dieses Schutzes nicht erlaubt.
Auf dem Markt kursieren zahlreiche, sogenannte Anti-Kopierschutz-Programme, mit denen das Urheberrecht Musik ganz elegant ausgehebelt werden kann. Mit dem neuen Gesetz dürfen diese Programme nicht mehr vertrieben werden.
Einst galten Tauschbörsen als legale Institutionen im Internet. Millionenfach wurden Filme und Musiktitel zum kostenlosen Download angeboten. Auch ihnen wurde das Handwerk gelegt und sie sind heute als illegale und dem Urheberrecht Musik schadende Plattformen verboten.
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